Aktuelles:
Ausschlussbegründung im Verfahren: Teilbeschluss 04/2020
Der Beschluss der LSchK ist noch nicht rechtskräftig. Das Beschwerdeverfahren ist unter dem AZ: 15/2021/B bei der Bundesschiedskommission anhängig.
Kurzinfo zu Presseanfragen in Ausschlussverfahren:
Die Schiedskommissionen der Partei DIE LINKE sind gegenüber dem jeweiligen Parteitag berichtspflichtig und gegenüber Verfahrensbeteiligten auskunftspflichtig, nicht jedoch gegenüber der Presse oder dem Landesvorstand/Landesvorsitzenden. Hier sei uns der Hinweis auf § 17 (3) der SchO gestattet. Die Mitglieder der Schiedskommission dürfen sich bis zum Abschluss eines Verfahrens nicht öffentlich über den Inhalt des Verfahrens äußern.
Ausschlussbegründung im Verfahren: Teilbeschluss 03/2020
Auf der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2022 hat die Bundesschiedskommission am 15. Januar 2022 beschlossen: Die BSchK schließt sich den Ausführungen er LSchSL in der Begründung der angegriffenen Entscheidung an.
Beschluss PAV 03-2020, 15.1.2022
Die Landesschiedskommission weist daraufhin, dass aufgrund der Coronaverschärfung nur Verfahrensbeteiligten nebst Beistand Zutritt gewährt wird.
NEU:
Anträge und Schreiben sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verhandlungen nur dann stattfinden, sofern behördlicherseits keine Verschärfung der derzeitigen Corona-Regeln beschlossen werden, die Gesundheit von jedem unserer Mitglieder ist uns sehr wichtig.
Schiedskommission des Landesverbandes Saar
Jede Landesschiedskommission wie auch die Bundesschiedskommission legen als unabhängige Parteigerichte ihre eigenen Regeln fest. Selbst wenn eine Landesschiedskommission keine eigenen festgelegt hat, gelten nicht automatisch die der BSchK.
Die Verfahrensregeln vom 15. Juli 2015 und Ergänzungen vom 26.01.2018 behalten ihre Gültigkeit.
Die nach der SchiedsO vorgesehene Schriftform wird gewahrt durch eigenhändige Unterschrift.
Anträge/Schreiben an die Schiedskommission sind immer schriftlich und unterschrieben einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail-Text ist unzulässig.
Zur Fristwahrung ist die elektronische Übermittlung (E-Mail) eines unterschriebenen pdf-Dokumentes möglich, das Originaldokument muss innerhalb von 7 Tagen nachgereicht werden. Das Risiko des fristgerechten Zugangs liegt beim Versender. Anträge nebst Anlagen bzw. Stellungnahmen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Die LSchK Saar übernimmt keine Gewähr dafür, dass unaufgefordert übersandte E-Mails von Verfahrensbeteiligten oder Dritten zur Akte genommen werden. Beratungen der LSchK Saar sind nicht öffentlich.
Hinweis:
Anträge/Schreiben etc. die an die privaten Emailadressen von LSchK-Mitgliedern gerichtet sind, werden seitens der LschK Saar nicht zur Kenntnis genommen.
Kontakt zur Landesschiedskommission Saar
DIE LINKE.Saar / Landesschiedskommission
Hochstr. 119
66115 Saarbrücken
E-Mail: lschk.saar@die-linke.de
Auf dem Landesparteitag 2022 wurde die Landesschiedskommission turnusmäßig neu gewählt. Als Mitglieder wurden Annerose Both, Nicole Reinhold, Gilla Schillo, Christian Dahlem und Ralph Haake in dieses Gremium gewählt.
Dokumente
Ordnungen der Partei DIE LINKE - Alle bundesweit geltendenden Ordnungen (Satzung, Wahlordnung, etc.) sind in dieser Broschüre aufgeführt: Download als PDF-Datei