Schiedskommission des Landesverbandes Saar
Aktuelles:
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Schiedskommission des Landesverbandes Saar
Jede Landesschiedskommission wie auch die Bundesschiedskommission legen als unabhängige Parteigerichte ihre eigenen Regeln fest. Selbst wenn eine Landesschiedskommission keine eigenen festgelegt hat, gelten nicht automatisch die der BSchK.
Die Verfahrensregeln vom 15. Juli 2015 und Ergänzungen vom 26.01.2018 behalten ihre Gültigkeit.
Die nach der SchiedsO vorgesehene Schriftform wird gewahrt durch eigenhändige Unterschrift.
Anträge/Schreiben an die Schiedskommission sind immer schriftlich und unterschrieben einzureichen. Die Übermittlung per E-Mail-Text ist unzulässig.
Zur Fristwahrung ist die elektronische Übermittlung (E-Mail) eines unterschriebenen pdf-Dokumentes möglich, das Originaldokument muss innerhalb von 7 Tagen nachgereicht werden. Das Risiko des fristgerechten Zugangs liegt beim Versender. Anträge nebst Anlagen bzw. Stellungnahmen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Die LSchK Saar übernimmt keine Gewähr dafür, dass unaufgefordert übersandte E-Mails von Verfahrensbeteiligten oder Dritten zur Akte genommen werden. Beratungen der LSchK Saar sind nicht öffentlich.
Hinweis:
Anträge/Schreiben etc. die an die privaten Emailadressen von LSchK-Mitgliedern gerichtet sind, werden seitens der LschK Saar nicht zur Kenntnis genommen.
Kontakt zur Landesschiedskommission Saar
Auf dem Landesparteitag 2022 wurde die Landesschiedskommission turnusmäßig neu gewählt.
Rechtlicher Hinweis: Für den Inhalt dieser Seite zeichnet sich die Landesschiedskommission Saar selbst verantwortlich. Landesschiedskommission Saar, Saarbrücker Str. 8, 66424 Homburg.
Dokumente
Ordnungen der Partei DIE LINKE - Alle bundesweit geltendenden Ordnungen (Satzung, Wahlordnung, etc.) sind in dieser Broschüre aufgeführt: Download als PDF-Datei